§ 137f SGB V
Die Festlegung einer Mindestpatientenzahl als Voraussetzung der Teilnahme von Ärzten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (hier: Diabetes mellitus Typ II) ist nur zulässig, wenn ein Zusammenhang zwischen Patientenzahl und Qualität nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlich ist.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 29.11.2017 – B 6 KA 32/16 R – ECLI:DE:BSG:2017:291117 UB6KA3216RO –
Anmerkung von Dr. Heike Thomae, Dortmund
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: