§ 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 124 Abs. 4 S. 1, § 124 Abs. 5, § 125 Abs. 1, § 125 Abs. 2 SGB V; § 32 Abs. 1 SGB X; Art. 12 GG
Die Erweiterung der Zulassung eines in Einzelpraxis tätigen Heilmittelerbringers um eine Fachkraft darf nicht mangels eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen Behandlungsraums abgelehnt werden, wenn die Fachkraft ausschließlich Leistungen im Rahmen von Hausbesuchen im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erbringen soll.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 20.12.2018 – B 3 KR 2/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:201218UB3KR217R0 – Anmerkung von Ulrich Knispel, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-06 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.