Die Erweiterung der Zulassung eines in Einzelpraxis tätigen Heilmittelerbringers um eine Fachkraft darf nicht mangels eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen Behandlungsraums abgelehnt werden, wenn die Fachkraft ausschließlich Leistungen im Rahmen von Hausbesuchen im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erbringen soll.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 20.12.2018 – B 3 KR 2/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:201218UB3KR217R0 – Anmerkung von Ulrich Knispel, Essen
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