§§ 130a, 131, 300 SGB V; §§ 4, Abs. 18 Satz 2, 78 AMG 1976
Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 130a SGB V kann auch sein, wer nicht pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG ist.
(Orientierungssatz der Verfasserin der Anmerkung, kein amtlicher Leitsatz)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 3.8.2022 – B 3 KR 3/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:030822UB3KR321R0 –
Anmerkung von Dr. Sabine Wesser, Köln
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
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