§§ 13 Abs. 3 Satz 1, 27a SGB V; Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 6 GG; Art. 2, Art. 8 MRK
Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung in Form einer heterologen Insemination haben.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 10.11.2021 – B 1 KR 7/21 R – ECLI:DE:BSG:2021:101121UB1KR721R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Heinrich Lang, Greifswald
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-11-08 |
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