12 Abs. 1, 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 3, 33 Abs. 1 Satz 6, 34 Abs. 4 SGB V
1. Zur Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zum Behinderungsausgleich.
2. Die Unabhngigkeit und Selbstbestimmtheit in der persnlichen Bewegungsfreiheit ist ein Grundbedrfnis der medizinischen Rehabilitation.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 10.9.2020 B 3 KR 15/19 R ECLI:DE:BSG:2020:100920UB3KR1519R0 Anmerkung von Dr. Nicole Cramer, Berlin
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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