§§ 12 Abs. 1, 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 3, 33 Abs. 1 Satz 6, 34 Abs. 4 SGB V
1. Zur Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zum Behinderungsausgleich.
2. Die Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit in der persönlichen Bewegungsfreiheit ist ein Grundbedürfnis der medizinischen Rehabilitation.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 10.9.2020 – B 3 KR 15/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:100920UB3KR1519R0 – Anmerkung von Dr. Nicole Cramer, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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