§§ 33,139 SGB V; § 3 MPG
1. Der Anspruch eines Hilfsmittelherstellers auf Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis ist nur im Wege der Einzellistung zu erfüllen.
2. Durch das Umverpacken und Hinzufügen seines eigenen Firmennamens wird der Importeur eines im EU-Ausland hergestellten Hilfsmittels nicht zu dessen Hersteller i. S. von § 139 Abs. 3 S. 1 SGB V.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 15. 3. 2012 – B 3 KR 6/11 R –
Anmerkung von Dr. Andreas Bombien und Peter Hartmann, Lünen / Dortmund
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-09 |
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