Für Streitigkeiten von Krankenkassen gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts wegen angeblich abgestimmter Erhebung von Zusatzbeiträgen ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
Beschluss des 1. Senats des BSG vom 28. 9. 2010 – B 1 SF 1/10 R –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Sebastian Kluckert, abgedruckt in diesem Heft S. 7 ff.
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