§ 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V; § 133 BGB
Werden jeweils Versicherungspflicht begründende Beschäftigungen durch eine Zeit der Familienversicherung unterbrochen, steht Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Aufnahme der neuen Beschäftigung ein unbeschränktes Wahlrecht zu Gunsten einer anderen als der bisherigen Kasse jedenfalls dann zu, wenn die Mindestbindungsfrist abgelaufen ist.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 13. 6. 2007 – B 12 KR 19/06 R –
Anmerkung von Dr. Judith Ihle, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.08.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-11 |
Seiten 492 - 498
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: