§§ 39, 109, 115a SGB V; § 387 BGB
1. Versicherte können teilstationäre Krankenhausbehandlung in Gestalt mehrstündiger Behandlung an einzelnen getrennten Tagen erhalten (Aufgabe von BSG vom 4.3.2004 – B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
2. Erhalten Versicherte teilstationäre Krankenhausbehandlung an einzelnen getrennten Tagen, bedarf es an jedem Tag einer Aufnahmeuntersuchung zur Prüfung der Erforderlichkeit.
Urteil der 1. Senats des BSG vom 19.4.2016 – B 1 KR 21/15 R
Anmerkung von Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-04 |
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