§§ 39 Abs. 1, 69 Abs. 1 Satz 3, 109 SGB V; §§ 280, 278 BGB; §§ 2 Abs. 2, 7 KHEntgG; § 5 Abs. 1 BÄO
1. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf die Vergütung einer Krankenhausbehandlung, an der ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat.
2. Der Vergütungsausschluss für die Leistung eines Nichtarztes gilt auch dann, wenn diesem zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist.
3. Der Vergütungsausschluss erstreckt sich nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 26.4.2022 – B 1 KR 26/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:260422UB1KR2621R0 –
Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt/Main
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
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