§ 24 Abs. 1 und 2 SGB V
1. Versicherte Mütter haben gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf eine beantragte Mutter-Kind-Maßnahme mit Kinderbegleitung, wenn sie der medizinischen Vorsorge bedürfen und die Mitnahme der Begleitkinder den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet.
2. Der Anspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme setzt nicht voraus, dass Begleitkinder versichert sind.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 28.5.2019 – B 1 KR 4/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:280519UB1KR418R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-07 |
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