§ 35a Abs. 8 Satz 1 SGB V; Art. 19 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 1 GG
Zum Rechtsschutz gegen den ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff betreffenden Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (erste Stufe), wenn kein Schiedsspruch über den Erstattungsbetrag (zweite Stufe) ergangen ist, sondern eine Erstattungsbetragsvereinbarung getroffen wurde
Urteil des 3. Senats des BSG vom 10.9.2020 – B 3 KR 11/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:100920UB3KR1119R0 –
Anmerkung von Dr. Andreas Penner, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-02 |
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