§§ 2 Abs. 1 Satz 3, 39 Abs. 1 SGB V; § 13 Abs. 3 Satz 3 TPG; § 134 BGB
Für im Jahre 2010/2011 durchgeführte, medizinisch erforderliche Organtransplantationen besteht trotz damals falsch-manipulativer Angaben zur Dringlichkeit der Transplantationen ein Vergütungsanspruch.
(redaktioneller Orientierungssatz)
Urteil des 1. Senats des BSG vom 7. 3. 2023 –B1KR3/22 R –
ECLI:DE:BSG:2023:070323UB1KR322R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Ute Walter, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-01 |
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