1. Die ersatzweise Festsetzung der Vergütungshöhe im privaten Krankentransport durch die Gerichte kommt bei Fehlen einer Schiedsstellenregelung nicht in Betracht.
2. Keine Ausnahme vom landesweiten Kostenvergleich für private Krankentransportunternehmen.
(Orientierungssätze des Verfassers der Anmerkung, keine amtlichen Leitsätze)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 17.2.2022 – B 3 KR 14/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:170222UB3KR1420R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Pitz, Mannheim
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