§§ 2, 137e SGB V
Aus einer laufenden Erprobungsstudie nach § 137e SGB V kann sich kein Kostenerstattungsanspruch eines Versicherten für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (hier: Liposuktion) ergeben, wenn die Behandlung vor dem Wirksamwerden der Erprobungsrichtlinie in Anspruch genommen wurde. Das allgemeine Qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 SGB V gilt auch für stationäre Behandlungen im Krankenhaus. § 137c Abs. 3 SGB V in der Fassung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes schränkt die Geltung des allgemeinen Qualitätsgebots aber ein. Schon vor dem Erlass einer Richtlinie nach § 137e SGB V können schwerwiegend erkrankte Versicherte nach Ausschöpfung der Standardtherapien Anspruch auf eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode haben, wenn diese zwar nicht dem allgemeinen Qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 SGB V entspricht, jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (Aufgabe von BSG v. 19.12.2017 – B 1 KR 17/17 R, BSG v. 24.4.2018 – B 1 KR 13/16 R, BSG v. 24.4.2018 – B 1 KR 10/17 R, BSG v. 18.12.2018 – B 1 KR 11/18 R, BSG v. 28.5.2019 – B 1 KR 32/18 R; BSG v. 8.10.2019 – B 1 KR 3/19 R, BSG v. 8.10.2019 – B 1 KR 4/19 R).
(Orientierungssätze des Verfassers der Anmerkung, kein amtlicher Leitsatz)
Urteil des 1. Senats des BSG vom 25.3.2021
– B 1 KR 25/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:250321UB1KR2520R0 –
Anmerkung von Dr. Egbert Schneider, Potsdam
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: