§§ 2 Abs. 1a, 13, 23, 24c, 24e SGB V; Art. 2 Abs. 2 GG
Die drohende Übertragung einer mütterlichen Infektion auf das ungeborene Kind ist keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche oder zumindest wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung i. S. d. § 2 Abs. 1a SGB V, wenn die Wahrscheinlichkeit der Geburt eines gesunden Kindes deutlich überwiegt.
(redaktioneller Leitsatz)
Urteil des 1. Senats des BSG vom 24.1.2023 – B 1 KR 7/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:240123UB1KR722R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Rica Werner, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-03 |
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