§ 7a Abs. 1 S. 1, § 28p Abs. 1 S. 1 und 5 SGB IV; § 8 SGB X; § 7 Abs. 1 S. 1 BVV
1. Zwischen einem Betriebsprüfungs- und einem Statusfeststellungsanfrageverfahren besteht ein wechselseitiger Ausschluss nach dem Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit.
2. Ein Betriebsprüfungsverfahren wird grundsätzlich durch die Prüfankündigung eingeleitet.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 4.9.2018 – B 12 KR 11/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:040918UB12KR1117R0 – Anmerkung von Dr. Susanne Werner-Eschenbach, Würzburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: