§ 7a Abs. 1 S. 1, § 28p Abs. 1 S. 1 und 5 SGB IV; § 8 SGB X; § 7 Abs. 1 S. 1 BVV
1. Zwischen einem Betriebsprüfungs- und einem Statusfeststellungsanfrageverfahren besteht ein wechselseitiger Ausschluss nach dem Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit.
2. Ein Betriebsprüfungsverfahren wird grundsätzlich durch die Prüfankündigung eingeleitet.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 4.9.2018 – B 12 KR 11/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:040918UB12KR1117R0 – Anmerkung von Dr. Susanne Werner-Eschenbach, Würzburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-04 |
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