Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE).
Urteil des 5. Senats des Bundesfinanzhofs vom 24.9.2014 – V R 19/11
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Wilfried Krieger, Bochum / Dr. Andreas Penner, Bochum, abgedruckt in diesem Heft S. 607 ff.
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