§ 129 Abs. 5 S. 1 SGB V, § 129 Abs. 5. S. 3 SGB V;
§ 78 AMG
Die bis 12.5.2017 geltenden Vorschriften zur Regelung der Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken ließen im Bereich der Zytostatikaversorgung die Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis der Apotheken nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Verträgen zwischen Krankenkassenlandesverband und Landesapothekerverband zu.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 20.12.2018 – B 3 KR 6/17 – ECLI:DE:BSG:2018:201218UB3KR617R0 –
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