§§ 24, 25 KSVG
An ausländische Künstler gezahlte Honorare eines deutschen Kunst verwertenden Unternehmens für im Ausland erbrachte künstlerische Leistungen, deren Verwertung in Deutschland nicht möglich ist (hier: von einer deutschen Gastspieldirektion organisierte Aufführungen des Russischen Nationalballetts in Italien), unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 18. 9. 2008 – B 3 KS 4/07 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 609 - 614
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