Beim Antrag auf Kurzarbeitergeld müssen innerhalb der Ausschlussfrist die Beschäftigten als Inhaber des Leistungsanspruchs benannt und der Zeitraum angegeben werden, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird.
(amtlicher Leitsatz)
BSG, Urteil des 11. Senats vom 5.6.2024 – B 11 AL 1/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:050624UB11AL123R0 – Anmerkung von Julia Pfeffer, Gießen
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