§§ 1, 4, 6 AsylbLG; § 27 SGB V
Im Rahmen von Art. 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sind, um dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu genügen, Leistungen für solche Erkrankungen zu gewähren, die auch bei einem perspektivisch nur begrenzten Aufenthalt im Bundesgebiet dringend behandlungsbedürftig sind.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 8. Senats vom 29.2.2024 – B 8 AY 3/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:290224UB8AY323R0 – Anmerkung von Dr. Thomas Vießmann, Hersbruck
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-03 |
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