Schnelle Hilfe und Opferentschädigung wurden von vielen, die beruflich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) befasst oder selbst Opfer einer Gewalttat geworden sind, lange Zeit fast schon als Widerspruch empfunden. Der Gesetzgeber hat diese wiederholt vorgebrachte Kritik zum Anlass genommen, das Leistungsrecht der Sozialen Entschädigung im Zuge der Reform des SER um die als Schnelle Hilfen konzipierten Leistungen in einer Traumaambulanz zu ergänzen.
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