§§ 7, 27 SGB II; § 2 BAföG
Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II besteht nach § 7 Abs. 6 Nr. 2b SGB II nur bis zur ersten Entscheidung des Amtes für Ausbildungsförderung über den BAföG Antrag
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 7. Senats vom 12.3.2025 – B 7 AS 5/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120325UB7AS524R0 –
Anmerkung von Wilhelm Achelpöhler, Münster
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.02.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-04 |
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