Was ist (verfassungs-)rechtlich davon zu halten, dass die Krankenkassen die Versicherten an den Kosten einer Krankenbehandlung, die aufgrund einer ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings notwendig geworden ist, zu beteiligen haben? Wie sind insbesondere die infolge dessen erweiterten ärztlichen Mitteilungspflichten zu beurteilen? Diese Fragen sind sowohl von der Opposition, als auch von Seiten der Ärzteschaft kritisiert worden.
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