Der für die Pflegeversicherung zuständige dritte Senat des BSG hatte sich für seine Sitzung am 19. April 2023 wieder einmal das Vergütungsrecht in der stationären Pflege vorgenommen. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet hat eine wechselvolle Geschichte; vor allem, weil der Gesetzgeber beim Thema Pflegekosten äußerst sensibel auf die gerade vorherrschende Stimmung in der Bevölkerung reagiert und bei einschlägigen Reformvorhaben häufig Schnellschüsse Eingang in die abschließende Gesetzesfassung finden. Eine Analyse der Rechtsprechung macht aber auch deutlich, dass die den Urteilen zugrunde liegenden Zielvorstellungen von der jeweiligen Zusammensetzung eines Spruchkörpers geprägt werden.
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