Nur drei Jahre nach der umfassenden Bürgergeldreform tritt im Juli 2026 die nächste größere Änderung des SGB II in Kraft. Während mit der damaligen Einführung des Bürgergeldes noch „gegenseitiger Respekt und Vertrauen“ und eine „neue Vertrauenskultur“ angestrebt wurden, betont der Gesetzgeber nun die Notwendigkeit klarer, durchsetzbarer Regeln und wirksamer Instrumente, um die Mitwirkung der Leistungsempfänger einzufordern. Es sollen „nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen“. Aus „Bürgergeld“ wird daher „Grundsicherungsgeld“. Die Änderungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers durch „erhebliche Einsparungen im Bundeshaushalt“ zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Dies soll vor allem durch eine stärkere Vermittlung in Arbeit erfolgen. Hierzu soll das Gesetz den Jobcentern Instrumente zur Verfügung stellen, um die nötige Mitwirkung der Leistungsberechtigten einzufordern und sie noch besser auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen. Mit der Reform gehen zahlreiche Änderungen im SGB II und in anderen Gesetzen einher. Der Beitrag stellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die zentralen Neuerungen im SGB II vor und ordnet diese ein.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-06 |
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