Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (SGB-IV-ÄndG) bringt auch zahlreiche Neuerungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). So erweitert sich zum 1.7.2020 der Kreis der gesetzlich Unfallversicherten um bestimmte Personen, die an Präventionsmaßnahmen teilnehmen. Im Bereich der Berufskrankheiten wurden zum 1.1.2021 der sog. „Unterlassungszwang“ aus § 9 Abs. 1 SGB VII gestrichen und zum Ausgleich ergänzende Regelungen zur Stärkung der Prävention in das Gesetz aufgenommen. Weitere Änderungen in § 9 SGB VII sollen die Ermittlungsmöglichkeiten für die Unfallversicherungsträger, insbesondere bei länger zurückliegenden Expositionszeiten, verbessern und die Einführung neuer Berufskrankheiten beschleunigen. Durch Änderungen bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes sollen insbesondere Neufestsetzungen vereinfacht werden. Weitere Themen sind u. a. die Einführung einer Unternehmernummer und die Schließung des Dienstordnungsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-03 |
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