§ 1 OEG
Bei der Gabe von Dopingmittel (hier: Oral-Turinabol) an Hochleistungssportler in der ehemaligen DDR handelt es sich um die Beibringung von Gift i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG. Versagungsgründe nach § 2 OEG (Einwilligung) lagen bei der damals 16-jährigen Klägerin (Kanutin) nicht vor.
Urteil der 181. Kammer des SG Berlin vom 27. 9. 2013 – S 181 VG 167/07 –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-04 |
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