§ 1 OEG; §§ 223, 224, 229 StGB
Ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff ist dann ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG, wenn er aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 29. 4. 2010 – B 9 VG 1/09 R –
Anmerkung von Dr. Frank Czerner, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 273 - 281
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