§ 71 SGB XI; §§ 54, 88 SGG
Eine ausgebildete Pflegefachkraft hat gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen keinen Anspruch auf formelle Anerkennung als „verantwortliche Pflegefachkraft“ in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Statusentscheidung), wohl aber auf schriftliche Auskunft, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Tätigkeit als „verantwortliche Pflegefachkraft“ erfüllt. Ein solcher Auskunftsanspruch steht auch dem Einrichtungsträger zu.
Urteil des 3. Senats des BSG v. 18. 5. 2011 – B 3 P 5/10 R –
Anmerkung von Erich Koch, Kassel
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.08.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-07-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
