§§ 40, 23 SGB XI; § 178b Abs. 4 VVG
1. Zur Klageart für Leistungsbegehren in der privaten Pflegeversicherung.
2. Zur Abgrenzung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung für Hilfsmittel im häuslichen Bereich.
3. Das Gebot eines gleichwertigen Mindestschutzes in der privaten und sozialen Pflegeversicherung begründet für privat Versicherte keinen Anspruch auf ein Hilfsmittel als Leistung der Pflegeversicherung zur Pflegeerleichterung oder selbstständigeren Lebensführung, wenn dieses Hilfsmittel vorwiegend dem Behinderungsausgleich dient und nur deshalb nicht von der privaten Krankenversicherung geleistet wird, weil kein entsprechender Versicherungsschutz vereinbart worden ist (hier: eigenbedienbarer Elektro-Rollstuhl).
Urteil des 3. Senats des BSG vom 10. 11. 2005 – B 3 P 10/04 R –
mit Anmerkung von Wiss. Ass. Dr. Tobias Linke, Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.08.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 488 - 493
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