§§ 72 ff. SGB XI
Die Festlegung eines örtlichen Einzugsbereichs in einem Versorgungsvertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen hindert Pflegedienste nicht daran, Pflegeleistungen für Versicherte auch außerhalb dieses Einzugsbereichs zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 24. 5. 2006 – B 3 P 1/05 R –
Anmerkung von PD Dr. Felix Welti, Kiel / Neubrandenburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-11 |
Seiten 359 - 363
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