Mit dem hier zu besprechenden Urteil v. 12.9.2012 (Az. B 3 P 5/11 R), abgedruckt auf S. 546 ff., befasst sich das BSG erstmals mit der recht komplizierten Materie des § 115 Abs. 3 SGB XI, der Kürzung der vereinbarten Pflegeentgelte bei Mängeln der Leistungserbringung stationärer Pflegeeinrichtungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
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