Im folgenden Beitrag wird zunächst dargestellt, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor Rentenbeginn bei der Rente für besonders langjährig Versicherte für die Wartezeit nach der Rechtsprechung anerkannt werden. Anschließend wird die Auffassung des BSG, dass die Nichtberücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor der Rente verfassungskonform ist, kritisch diskutiert. In einem Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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