§§ 96, 259, 270,280 InsO; § 387 BGB
1. Auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist der Sachwalter nicht berechtigt Ansprüche des Insolvenzschuldners aus dem laufenden Geschäftsbetrieb im eigenen Namen einzuklagen.
2. Die Aufgabe des Sachwalters bei der Insolvenz in Eigenverwaltung beschränkt sich grundsätzlich auf die Unterstützung und Kontrolle des Insolvenzschuldners.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BSG, Urteil des 1. Senats vom 14.11.2024 – B 1 KR 1/24 R –ECLI:DE:BSG:2024:141124UB1KR124R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Henning Müller, Frankfurt/Main
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.01.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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