Rentenverfahren mit Berührungspunkten zum AAÜG sind vielfach gekennzeichnet durch eine Trennung von Datenfeststellungsverfahren des Versorgungsträgers einerseits und Rentenleistungsverfahren des Rentenversicherungsträgers andererseits. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind die sich aus dieser Zweigleisigkeit des Verwaltungsverfahrens ergebenden Auswirkungen auf das sozialgerichtliche Verfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-12 |
Seiten 8 - 14
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