„Die Verteilungsspielräume werden enger“, so die einleitende Feststellung von Prof. Dr. Ulrich Becker (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik) zu Beginn der Bundestagung. Gewissermaßen vor Beginn der damit angekündigten Mangeldiskussion bereitete Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) über das Thema „Qualitätssicherung als Verwaltungsaufgabe“ den Boden für ein öffentlich-rechtliches Verständnis von Qualitätssicherung.
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