Das Rettungssanitäter-Urteil des BSG hat in der gesetzlichen Unfallversicherung für Aufsehen am und Unverständnis gesorgt, denn es hat die psychische Erkrankung „PTBS“ in den Rahmen des Berufskrankheitenrechts gesetzt und erstmalig als eine „Wie-BK“ dem Grunde nach festgestellt. Dies ist und bleibt aber als gerichtliche Entscheidung ein Einzelfall, der hinsichtlich seiner medizinischen und rechtlichen Tragweite genauer beleuchtet werden muss.
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