Der EuGH befasst sich in seiner Entscheidung vom 29.10.2020, Rs. C-243/19 (A . /. Veselības ministrija) erstmals mit der Frage, inwieweit religiöse Ansichten bei der Kostenerstattung für eine Krankenbehandlung im EU-Ausland zu berücksichtigen sind. Rechtliche Grundlage sind dabei zwei unterschiedliche Rechtsregime, die unabhängig voneinander die Kostenerstattung für Auslandskrankenbehandlungen regeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-07 |
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