Es ist verfassungsgemäß, dass Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung – im Gegensatz zu Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – nicht mehr rentensteigernd bewertet werden; dies gilt auch, soweit behinderte Menschen als Bezieher von Rente wegen Erwerbsminderung betroffen sind.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 19. 4. 2011 – B 13 R 27/10 R –
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