§§ 133, 134 SGB VI
Ein gesellschaftsrechtlich selbstständiger Betrieb mit dem Unternehmenszweck der Sanierung vormals für den Braunkohletagebau genutzter Flächen ist kein knappschaftlicher Betrieb.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 16.6.2015 – B 13 E 23/14 R
Anmerkung von Dr. Petra Knorr, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
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