§§ 26, 27 SGB IV
Die zum 1.1.2008 eingeführte Regelung, dass zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entrichtet worden sind, als zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge gelten, schließt den Anspruch auf die Erstattung solcher Beiträge aus. Das betrifft auch vor dem Jahr 2008 liegende Zeiträume der Beitragsentrichtung.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 5.3.2014 – B 12 R 1/12 R –
Anmerkung von Rainer Liebich, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.