§ 44 SGB X; ZRBG; Art. 3 GG
Nach Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheids, der eine Rente aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten zu Unrecht abgelehnt hat, besteht Anspruch auf Rentenleistungen für die Vergangenheit nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren (§ 44 Abs. 4 SGB X).
Urteil des 13. Senats des BSG vom 7. 2. 2012 – B 13 R 40/11 R –
Anmerkung von Dr. Jan Oliver Merten, Aachen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
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