§ 44 SGB X; ZRBG; Art. 3 GG
Nach Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheids, der eine Rente aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten zu Unrecht abgelehnt hat, besteht Anspruch auf Rentenleistungen für die Vergangenheit nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren (§ 44 Abs. 4 SGB X).
Urteil des 13. Senats des BSG vom 7. 2. 2012 – B 13 R 40/11 R –
Anmerkung von Dr. Jan Oliver Merten, Aachen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: