§ 43 Abs. 2 SGB VI
Es ist weiterhin vom Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes auch für körperlich leichte Tätigkeiten auszugehen. Die besondere Addierungs- und Verstärkungswirkung verschiedener, nur auf den ersten Blick „gewöhnlicher“ Leistungseinschränkungen, ist zu beachten.
(Orientierungssatz von Lutz Haustein)
Urteil des 13. Senats des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/18 – ECLI:DE:BSG:2019:111219UB13R718R0 –
Anmerkung von Lutz Haustein, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: