§ 102 Abs. 5, § 118 Abs. 3 SGB VI
Wird eine Belastung des Kontos des Rentenberechtigten, die vor dem Eingang des Rücküberweisungsverlangens des Rentenversicherungsträgers im Lastschriftverfahren erfolgte, rückgängig gemacht, besteht ein gegenüber dem Anspruch gegen den mittelbaren Empfänger vorrangiger Anspruch gegen das Geldinstitut.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 17.6.2020 – B 5 R 21/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:170620UB5R2119R0 – Anmerkung von Rüdiger Mey, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
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