§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III; § 7 Abs. 1 SGB IV;
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; § 37 GmbHG; § 164 HGB
Bei der Beurteilung, ob ein Geschäftsführer eine selbstständige oder eine abhängige Tätigkeit ausübt, ist auch zu berücksichtigen, ob der Geschäftsführer einen mittelbaren beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gesellschaft, die der Geschäftsführer beherrscht, nicht an der Gesellschaft beteiligt ist, in welcher der Geschäftsführer sein Amt ausübt. (Orientierungssatz des Verfassers der Anmerkung, kein amtl. Leitsatz)
Urteil des 12. Senats des BSG vom 8.7.2020 – B 12 R 2/19 R – ECLI:ECLI:DE:BSG:2020:080720UB12R219R0 – Anmerkung von PD Dr. Gerrit Forst, Essen
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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