Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG; § 43 Abs. 2, 4 SGB VI; § 41 StVollzG
Es widerspricht nicht dem Grundgesetz, wenn Versicherte aufgrund einer Strafhaft ihre bei Haftantritt noch erfüllten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung (so genannte Drei-Fünftel-Belegung) verlieren.
Urteil des 13. Senats des BSG von 24.10.2013 – 13 R 83/11 R
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