§ 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI; § 14 Abs. 4 SGB IX
Die Träger der Rentenversicherung sind nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig, die im Anschluss an eine von ihnen bewilligte medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit dem Ziel erbracht werden, den Versicherten in einer Werkstatt für behinderte Menschen einzugliedern.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 26.2.2020 – B 5 R 1/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:260220UB5R119R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Angela Busse, Frankfurt am Main
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.