§ 307b SGB VI
Die Witwe eines vor dem 28. 4. 1999 verstorbenen Bestandsrentners, dessen Rentenbescheid bestandskräftig war, hat ab 1. 5. 1999 Anspruch auf eine Neufeststellung ihrer Hinterbliebenenrente auf der Grundlage einer Vergleichsrentenberechnung, wenn ihre Witwenrente auf dem vom Bundesverfassungsgericht für gleichheitswidrig erachteten § 307b SGB 6 a. F. beruht.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 19. 11. 2009 – B 13 R 113/08 R –
Anmerkung von Rüdiger Mey, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 602 - 608
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