Die Witwe eines vor dem 28. 4. 1999 verstorbenen Bestandsrentners, dessen Rentenbescheid bestandskräftig war, hat ab 1. 5. 1999 Anspruch auf eine Neufeststellung ihrer Hinterbliebenenrente auf der Grundlage einer Vergleichsrentenberechnung, wenn ihre Witwenrente auf dem vom Bundesverfassungsgericht für gleichheitswidrig erachteten § 307b SGB 6 a. F. beruht.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 19. 11. 2009 – B 13 R 113/08 R –
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.